Neuer ICD-Code bei Lymphödemen

  • Hallo,


    viele Hashis haben ja Probleme mit Wassereinlagerungen.


    Bisher bekam ich wegen Lip- und Lymphödemen eine Langfristgenehmigung für Heilmittel nach § 8 Abs. 5 der Heilmittel-Richtlinie für Lymphdrainagen.


    Bei meiner KK stellte ich einen Verlängerungsantrag. Die KK bat meinen Hausarzt um eine Begutachtung.
    Mein Hausarzt hat mir nun eine Überweisung zum Phlebologen geschrieben, da er sich außerstande sieht, nach den neuen Bestimmungen ein Rezept für Lymphdrainage auszustellen.


    Diese Informationen zu den neuen Bestimmungen habe ich hier gefunden:



    Auf dieser Seite gibt es Informationen zum Lymphödem


    https://www.aerzteblatt.de/pdf/95/13/a740-47.pdf

  • Inzwischen haben die Verantwortlichen nachgebessert:


    Code
    1. Lymphödeme ab Stadium II als Diagnosen für langfristigen Heilmittelbedarf gelistet
    2. Berlin, 16. März 2017 – Lymphödeme ab Stadium II gelten zukünftig als Diagnosen, bei denen von vornherein von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist und ein Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen entfällt. Bislang ist dies nur für Patientinnen und Patienten mit Lymphödemen des Stadiums III (Elephantiasis) vorgesehen.


    https://www.g-ba.de/institutio…e/pressemitteilungen/674/


    Meine KK hat einen ablehnenden Bescheid erteilt. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt.


    Der Phlebologe hat ausgeprägte lymphostat. Schwellungen bds., Stadium II, I89.01 und Q82.01 diagnostiziert.
    Aufgrund des ausgeprägten Befundes ist eine Dauerbehandlung ohne Unterbrechung notwendig, um eine Verschlimmerung des Leidens zu verhindern.


    Ich habe die Verordnung bei der KK eingereicht und hoffe nun auf einen positiven Bescheid.

  • Chiaro,


    ich würde an Deiner Stelle weiterhin versuchen, eine anständige Hormonversorgung hinzukriegen, dann könnte die Notwendigkeit einer Lymphdrainage hinfällig sein.


    Ich hatte in UFu immer geschwollene Füße und Waden, jetzt nicht mehr :-)


    Beste Grüße :Wink:
    ardnowa

    „Wer nicht handelt, dem wird auch der Himmel nicht helfen.“
    - Sophokles -

  • Ich habe die Medikation seit der letzten Laborkontrolle schon erhöht auf 37,5 mcg LT.


    Die neuen Labor-Werte vom 03.05.2017 habe ich vorerst nur telefonisch erfragen können. Sie sind schon etwas besser. Da ich aber noch nicht zufrieden bin, habe ich - mit Abstimmung der privaten Hormonärztin - auf 50 mcg LT erhöht. Die Lymphödeme können auch durch die Prednisolon-Einnahme wegen der sek. Nebenniereninsuffizienz entstehen.


    FT3 2,64 pg/ml (2,30 – 4,20)
    FT4 1,15 ng/dl (0,78 – 1,54)
    TSH-basal 0,97 µU/ml (0,40 – 4,00)
    TSH-REZEPTOR AK <1 U/l (<1,8)
    TPO-MAK 60 IU/ml (<50)

  • Meine KK hat einen positiven Bescheid erteilt.


    "Nach den Kriterien der Heilmittel-Richtlinie liegen die Voraussetzungen zur langfristigen Heilmittelbehandlung bei Ihnen derzeit vor. Die Genehmigung bezieht sich ausschließlich/nur auf die bei Ihnen festgestellten Diagnose(n) (ICD10 I89.01 mit dem Indikationsschlüssel LY2a)."


    Es lohnt sich also Widerspruch einzulegen. Man muss nicht immer gleich einen ablehnenden Bescheid als gegeben hinnehmen.

  • Es handelt es sich hier um Lymphdrainagen.