Rente Krankmeldung, Schwerbehindertenausweis

  • Okay, ja wenn ich die Ursache für mein Schwindel gefunden habe irgendwann mach ich mich mal Schlau! Bzw frage meine neue Ärztin... Weil ohne Kack wenn ich jeden Tag Schwindel habe und andere SD Symp. wäre es ein Versuch wert...

  • Genau, ich hätte auch nicht erwartet, beim 1. Versuch gleich einen GdB von 40 anerkannt zu bekommen.
    Versuch macht klug!

  • Also, das stimmt so nur bedingt.
    Mit einem GdB von 30 kann man sich gleichstellen lassen und hat dann den Kündigungsschutz wie bei einem GdB von 50 oder höher, aber den Anspruch auf Zusatzurlaub hat man erst ab GdB von 50.
    Die Förderung von Arbeitsplätzen ist meines Wissens auch an den GdB von mindestens 50 gebunden.
    Allerdings gibt es einen mehr oder weniger großen Steuerfreibetrag, der von den anerkannten Gesundheitsstörungen und dem GdB abhängt.


    LG Altmark 58

  • Inwiefern kann man denn diesen Steuerfreibetrag geltend machen?


    Da ich gelesen habe das bei einem starken Scheregrad von Allergien es auch möglich ist einen Antrag zu stellen über lege ich das nun auch.
    Nächste Woche habe ich einen Termin beim Spezialisten wegen Hashi.
    Und in absehbarer Zeit muss ich wieder zum Allergietest. Diesmal werden dann Nahrungsmittel getestet.
    Meint ihr eine leichte Schwerhörigkeit, Hashi und schwere Allergien mit Asthma reichen aus um einen Behindertenausweis zu bekommen?


    Muss man das beim Arbeitgeber angeben? Ich habe nämlich bedenken, dass ich dann keine neue Arbeitsstelle finde nach der Elternzeit, wenn offensichtlich ist dass ich einen Behindertenausweis habe bzw. hätte...

  • Wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat, ist man nicht verpflichtet, ihn beim Arbeitgeber anzugeben. Allerdings kann man dann natürlich auch keine Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen (Zusatzurlaub,...)
    Ob man ihn angibt oder besser verschweigt, hängt meiner Meinung nach vom Schweregrad der Beeinträchtigungen ab und wenn diese Beeinträchtigungen die Arbeitsleistung mindern, wäre es fair, das anzugeben. Muss man aber nicht.

  • Hmm .. die Frage mit dem Ausweis stelle ich mir auch seit eben. Wobei ich erst noch die Diagnose haben muss. Ich bin mir schon zu 99,98% sicher, dass ich Hashimoto habe. . Und noch nicht so recht weiss wie es weiter gehen soll.

  • Ich würde auf jeden fall einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt stellen. Das bringt im Arbeitsleben wie Superweib geschrieben hat wichtige Vorteile. An erster Stelle den Kündigungsschutz. Wenn du Glück und eine guten Arzt hast, der das gut begründet, dann stehen die Chancen gar nicht mal so schlecht einen MdB zu bekommen.

  • Hallo ladypink,


    Hast du dich schon über BEM informiert?


    Gegebenfalls könntest du mit einer solchen Maßnahme besser fahren, als mit GdB.


    Liebe Grüße
    Linda