Erstattung GKV - Grünes Rezept

  • Oh, danke für die Info, jonalu! :ThumbsUp:


    Im angegebenen Link steht:

    Zitat

    Bis jetzt stand auf dem Grünen Rezept: "Dieses Resept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen." Nun wird dieser Satz ersetzt: "Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen."


    Es ist nur gut möglich, dass die Arztpraxen erst einmal ihre Vorräte an "alten" grünen Rezeptformularen aufbrauchen, bis sie die neuen mit dem neuen Ergänzungssatz verwenden können.
    Hm, kann man dann nur einreichen, wenn man ein solches neues Rezept bekommen hat? Und beim alten Formular hat man Pech?
    Bin gespannt, wie es sich entwickelt.


    Bei den Kassen laufen sicher jetzt die Telefone mit Anfragen heiß, ob sie zu den großzügigen Sorten gehören......

  • Ich werde konsequent einreichen, auch wenn es das alte sein sollte, neue Regelung gilt, m.M.n.


    Und letztlich entscheidet ein Katalog und ein Sachbearbeiter. vielleicht etwas Lotto :UnschuldigesPfeifen